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Warum eine Zwischenprüfung?

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres soll eine Zwischenprüfung abgelegt werden, um den Ausbildungsstand festzustellen. Dadurch ist es möglich, Ausbildungsmängel noch rechtzeitig vor der Abschlussprüfung zu diagnostizieren und zu „heilen“.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Möglicherweise vermissen Sie Hinweise und Tipps zur gezielten Vorbereitung auf die Zwischenprüfung. Die aber möchte ich mit Absicht nicht geben, denn das würde gegen Sinn und Zweck dieser „Prüfung“ verstoßen und den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern in keiner Weise nützen, weil deren „echtes“, also tatsächliches Können und Wissen ermittelt werden soll.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass das Zwischenprüfungsergebnis nicht in die Abschlussprüfung einfließt und ein „schlechtes“ Ergebnis kein Grund ist, die Zulassung zur Abschlussprüfung zu verweigern.


Wenn nur ausreichende/mangelhafte/ungenügende Leistungen in den Prüfungsbereichen erzielt wurden, muss geklärt werden, worauf dieses „Versagen“ zurückzuführen ist. Hier sollten alle Beteiligten engagierter und überzeugender helfend agieren, insbesondere Prüfungsausschussmitglieder und Ausbildungsberater(innen).

Betrieben, denen mehrmals in Folge Ausbildungsmängel anzulasten sind, kann die Ausbildungsbefugnis entzogen werden.

Auszubildende, deren Leistungen mangelhaft oder ungenügend waren, ohne dass Ausbildungsbetrieb oder Berufsschule ein Verschulden trifft, sollten Konsequenzen ziehen. Falls aber keine Bereitschaft zum Schließen der diagnostizierten Lücken und Mängel besteht, muss ein Wechsel des Ausbildungsberufs erwogen werden. Manchmal genügt schon der Umstieg innerhalb des Berufsfelds oder einfach nur der Wechsel der Fachrichtung, z.B. von Mediendesign zu Medientechnik.

Selbstverständlich darf man diese Auszubildenden im falschen Beruf nicht allein lassen. Betrieb, Berufsberatung, Unternehmerverband, Gewerkschaft und zuständige Stelle sollten helfend tätig werden. Berufliche Alternativen müssen aufgezeigt und realisiert werden.


Noch einmal  ganz eindringlich:
Gezielte Vorbereitung auf die Zwischenprüfung z.B. mit Aufgaben aus früheren Prüfungen bringt kaum etwas, sondern kann unter Umständen sogar schaden.

Es wird möglicherweise ein Wissen und Können vorgetäuscht, das nicht vorhanden ist, so dass sich die Ausbildungspartner in falscher Sicherheit wiegen.
Allgemeine Vorbereitung auf die Zwischenprüfung dagegen im Sinne einer Wiederholung all der Lerninhalte, die nach den gültigen Plänen vermittelt worden sind, ist gut und richtig und bei „schwächeren” Auszubildenden unbedingt zu empfehlen.

 „Lücken“, die in der Zwischenprüfung festgestellt worden sind, sollten unbedingt geschlossen werden.

Dafür gibt es geeignete Fachliteratur. Sie durchzuarbeiten ist wesentlich preisgünstiger und häufig auch erfolgreicher als die Inanspruchnahme von Nachhilfe. Denn leider mangelt es bei den Nachhilfe-Anbietern manchmal sowohl an fachlicher als als auch an pädagogischer Kompetenz.